Das Steuerrecht ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte und häufig eng mit anderen Rechtsgebieten verknüpft. Ihr umfassendes Verständnis von Steuerfragen erlaubt unseren Juristen, ganzheitlich an die Lösung von Problemen heranzugehen, steuerliche Risiken rechtzeitig zu erkennen und deren Folgen abzuwenden. Darüber hinaus sind unsere Juristen sehr erfahren in der Beilegung von Streitigkeiten mit Zollbehörden, beraten bei der Korrektur des Zollwerts, helfen bei der Anfechtung von Entscheidungen der Zollbehörden und lösen streitige Fragen an der Grenze zwischen Zollrecht und anderen Rechtsgebieten.
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Steuerpraxis
Unsere Leistungen im Steuerrecht
- Internationale und russische Steuerplanung
- Beratung zu Steuerrisiken und Vergünstigungen
- Сопровождение налоговых проверок
- Begleitung bei Steuerprüfungen
- Streitregulierung
- Transferpreisbildung
- Steuerberatung und -planung im Rahmen von M&A-Geschäften
- Beratung zur Zahlung von Zöllen und Abgaben sowie der Einfuhrumsatzsteuer
- Interessenvertretung der Mandanten gegenüber Zollbehörden sowie in Zollstreitigkeiten
Beispiele aus der Praxis
- Umfassende Beratung des Mandanten zu Fragen der Gewinn- und Umsatzsteuer bei einem Projekt im Zusammenhang mit dem Bau eines Werks zur Erdgasverflüssigung. Summe: mehrere Millionen Euro
- Beratung einer globalen Infrastruktur-Bau-Holding zu Fragen der Besteuerung im Hinblick auf Hedging-Verluste in Höhe von ca. 1 Mio. Euro sowie zur Allokation der Gewinne und Verluste mehrerer Großbaustellen in Russland
- Umfassende Unterstützung eines großen amerikanischen Konzerns, Herstellers und Lieferanten von Spezialmaschinen und Spezialtechnik in steuerlichen Fragen
- Beratung eines weltweit tätigen Herstellers von Sonnenbrillen und Brillenfassungen international bekannter Brands in allen Fragen der Besteuerung in Russland
- Beratung eines großen europäischen Unternehmens im Zusammenhang mit der Anrechnung von Lizenzgebühren auf den Zollwert. Summe: mehr als 100 Millionen Rubel
- Erfolgreiche Anfechtung einer Entscheidung der Zollbehörde, nach deren Auffassung eine Ware von Sanktionen betroffen war